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TERMINBUCHUNG |
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Vermietung von überdachten Autoabstellplätzen in Bozen |
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Aufruf für die Direktion des Amtes für Verwaltungsangelegenheiten und Vermögen |
Pilotprojekt "Junges Wohnen" in Leifers
Das Institut für den sozialen Wohnbau gibt bekannt, dass die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung für das Pilotprojekt "Junges Wohnen" zum bezahlbaren Mietzins für die zur Verfügung stehenden Wohnungen in Leifers - Steinmannwald vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023 beim WOBI eingereicht werden können. Eventuelle gültige Gesuche, welche nach diesem Termin eingereicht werden, können bei Verfügbarkeit von oben genannten Wohnungen ebenfalls für eine Zuweisung berücksichtigt werden. Es wird kein Wohngeld gewährt.
Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft wird anhand der Einheitlichen Einkommens-und Vermögenserklärung (EEVE) der Jahre 2021 und 2022 für alle Familienmitglieder bewertet. Die EEVE muss für alle Mitglieder der Familiengemeinschaft bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein.
Der/die Antragstellende muss u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zugehörigkeit zur Kategorie „Junge Familien, bei denen beide Partner bis 35 Jahre alt sind“ und „Jugendliche bis 35“;
Der/die Antragstellende muss einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag im Umkreis von 40 km der Gemeinde Leifers haben. Diese Voraussetzung muss sowohl zum Zeitpunkt des Ansuchens als auch zum Zeitpunkt der Zuweisung bestehen;
D-FWL von maximal 5,68;
Weitere Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden.Für weitere Auskünfte steht Frau Rosa Sparber der Abteilung Wohnung und Mieter des WOBI in Bozen, Tel. 0471 906623, zur Verfügung.
Einreichtermin der Gesuche: vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023.
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Neue Rangordnung veröffentlicht
Die aktuelle Rangordnung für die Zuweisung einer Sozialwohnung wurde veröffentlicht. In der Rangliste werden keine Namen veröffentlicht, sondern über die mitgeteilte Kennziffer gekennzeichnet.
Hier der Link zur Rangordnung auf der Homepage des Wohnbauinstitutes
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von Montag bis Mitwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
am Donnerstag von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.15 bis 17:00 Uhr
Tel. 0471 906612
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Unsere Dienste
Gesuche um Zuweisung einer Sozialwohnung
Das Gesuch um Zuweisung kann ganzjährig beim Wohnbauinstitut oder bei der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
Arbeiterwohnheime
Sind Wohneinrichtungen des Wohnbauinstitutes für die zeitweilige Unterkunft von Arbeitern mit italienischer Staatsangehörigkeit, aus EU-Mitgliedstaaten oder anderen Staaten sowie von Staatenlosen Arbeitern, die sich rechtmäßig in Südtirol aufhalten.
Und wenn ich...
- Frage Nr. 1:
- ein Mieter des Wohnbauinstitutes werden möchte?
- Frage Nr. 2:
- einen Schaden in meiner Wohnung melden möchte?
- Frage Nr. 3:
- Gast eines Arbeiterwohnheimes werden möchte?