Mietvertrag und Schlüsselübergabe
Bevor der neuen Mietpartei die Wohnungschlüssel übergeben werden, unterschreibt diese den Mietvertrag betreffend die Vermietung der Wohnung, aus welcher alle Rechte und Pflichten hervorgehen.
Gleichzeitig wird der Mieterpartei die Mieterordnung ausgehändigt. Das Mietverhältnis hat in der Regel eine Dauer von vier Jahren und wird zur jeweiligen Fälligkeit für die gleiche Dauer verlängert, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen bzw. das Bestehen eines Grundes für den Widerruf oder die Annullierung der Zuweisung.
Die Schlüsselübergabe erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages durch den zuständigen Mieterbetreuer.