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WOBI-Wohnungen: Umsetzung der neuen Landeskriterien

Das Wohnbauinstitut wendet die Maßnahmen des Landes an und legt die neuen Mieten fest. So wird ab diesem Jahr die monatliche Miete mindestens 50 Euro betragen.

Eine ähnliche Regelung wird bereits in der Provinz Trient angewandt. Mit dieser Maßnahme will man eine ausgewogenere soziale Gerechtigkeit, sowie ein größeres Verantwortungsgefühl der Mieter erreichen, die in den Genuss einer öffentlichen Wohnung gelangen.

Die Entscheidung wurde vom Verwaltungsrat des Institutes getroffen, nachdem die Landesregierung mit einem Beschluss die Verordnung zum Wohnbauförderungsgesetz ergänzt hatte.

Derzeit zahlen 2.700 MieterInnen des Instituts weniger als 50 Euro monatlich. 973 Mieter, hingegen, zahlen überhaupt nichts.

Die Berechnung der Miete für das Jahr 2017 wurde aufgrund der Einkommenserklärung der Mieter für das Jahr 2015 berechnet. Diese liegt zwischen 10 und 25 Prozent der wirtschaftlichen Leistungs­fähigkeit aller Familienmitglieder.