Publikationen
Titel | Download | |
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
(Art. 103, Absatz 1, L.G. Nr. 13/1998)
Register n. 341 vom 05.09.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für Arbeiterwohnheime, in der Gemeinde Bozen
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[Verschiedenes]
Die erste Sozialbilanz des Wohnbauinstitutes 2021
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
(Art. 103, Absatz 1, L.G. Nr. 13/1998)
Register n. 294 vom 08.08.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für Arbeiterwohnheime, in der Gemeinde Bozen
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[Formulare]
Ersuchen um Aufrechterhaltung der Wohnungszuweisung trotz längerfristiger Abwesenheit
Ersuchen um Aufrechterhaltung der Wohnungszuweisung trotz längerfristiger Abwesenheit
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[Mieterinfo]
Mieterinfo Nr. 86/2021
Mieterinfo Nr. 86/2021
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
(Art. 103, Absatz 1, L.G. Nr. 13/1998)
Register n. 229 vom 15.06.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für Arbeiterwohnheime, in der Gemeinde Bozen
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
Register Nr. 224 vom 07.06.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für das Arbeiterwohnheim in der Gemeinde Meran.
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
(Art. 103, Absatz 1, L.G. Nr. 13/1998)
Register n. 159 vom 20.04.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für Arbeiterwohnheime, in der Gemeinde Bozen
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[Bekanntmachungen]
Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau
(Art. 103, Absatz 1, L.G. Nr. 13/1998)
Register n. 112 vom 15.03.2022
Genehmigung der chronologischen Listen für Arbeiterwohnheime, in der Gemeinde Bozen
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[Bekanntmachungen]
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Markterhebung für die Ermittlung von geeigneten Restaurants/Gaststätten für den Mensadienst der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Institutes für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (in der Folge "WOBI" genannt) hat die Notwendigkeit für den Zeitraum ab 01.05.2022 bis 30.04.2023 laut Bereichskollektivvertrag den Mensadienst für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu organisieren.
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