Garagen
Für die Anmietung von Autoabstellplätzen, Magazinen, Keller u.ä. kann jederzeit ein Ansuchen gestellt werden und je nach Verfügbarkeit werden diese vermietet.
Die Ansuchen können mit dem hier beigelegten Vordruck eingereicht werden.
Wie wird die Miete berechnet?
Die Miete für die Autoabstellplätze wird im Verhältnis zu folgenden Prozentsätzen der Landesmiete auf die Nettofläche berechnet, wobei die Anmietung der Zweitabstellplätze der Mieter des Wohnbauinstitutes und jene der Privaten der Mehrwertssteuer (22%) unterliegen:
Erstbenutzung für Mieter mit sozialer Miete:
- Garage und Motobox: 35%
- Überdachter Autoabstellplatz: 25%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 10%
Erstbenutzung für Mieter mit Landesmiete:
- Garage und Motobox: 60%
- Überdachter Autoabstellplatz: 30%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 15%
Zweitbenutzung für Mieter und Private:
- Garage und Motobox: 70%
- Überdachter Autoabstellplatz: 50%
- Nicht überdachter Autoabstellplatz: 30%
Die Miete wird jährlich am Jahresanfang laut Erhöhung des Baukostenpreises angeglichen.
Die Miete für Magazine, Keller u.ä. wird in der Höhe der Landesmiete auf 30 % der Nettofläche berechnet, wobei die Anmietung dieser Lokale der Mehrwertssteuer (22%) unterliegt. Auch diese Miete wird jährlich am Jahresanfang laut Erhöhung des Baukostenpreises angeglichen.
Downloaden Sie das Gesuch um Zuweisung einer Räumlichkeit, die nicht für Wohnzwecke bestimmt ist in PDF-Format
Downloaden Sie die Kündigung einer Räumlichkeit, die nicht für Wohnzwecke bestimmt ist in PDF-Format
Vermietung von überdachten Autoabstellplätzen in Bozen
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