Zulässige Dokumentformate
Zulässige Dokumentformate für die elektronische Kommunikation mit dem Wohnbauinstitut
Die Tabelle enthält jene Datei-Formate, die bei der elektronischen Daten-Übermittlung an das Wohnbauinstitut verwendet werden können. Folgende Regeln sind dabei zu berücksichtigen:
- Das Wohnbauinstitut liest alle hier angeführten Formate, ist aber nicht verpflichtet, im selben Format zu antworten.
- Die Übermittlung von Dateien in Formaten, die hier nicht aufgelistet sind, sowie von Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros), muss vorher abgesprochen und vereinbart werden.
- Die Übermittlung von Dateien, deren Dateierweiterung nur umbenannt wurde, um sie als eine in der Liste angeführten Dateitypen erscheinen zu lassen, ist nicht zulässig.
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