Zulässige Dokumentformate

Zulässige Dokumentformate für die elektronische Kommunikation mit dem Wohnbauinstitut

Die Tabelle enthält jene Datei-Formate, die bei der elektronischen Daten-Übermittlung an das Wohnbauinstitut verwendet werden können. Folgende Regeln sind dabei zu berücksichtigen:

  • Das Wohnbauinstitut liest alle hier angeführten Formate, ist aber nicht verpflichtet, im selben Format zu antworten.
  • Die Übermittlung von Dateien in Formaten, die hier nicht aufgelistet sind, sowie von Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros), muss vorher abgesprochen und vereinbart werden.
  • Die Übermittlung von Dateien, deren Dateierweiterung nur umbenannt wurde, um sie als eine in der Liste angeführten Dateitypen erscheinen zu lassen, ist nicht zulässig.


Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein.
Falls Sie noch keinen PDF-Betrachter installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt für:
Laden Sie sichen einen Freien PDF-Betrachter herunter
einen Freien PDF-Betrachter
Adobe© Reader©
den Adobe© Reader©