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Information an Lieferanten: Elektronische Rechnungen - Eindeutige Bürokodexe

Ab 31. März 2015 müssen die elektronischen Rechnungen für die bestehenden Verträge, mit dem eindeutigen Erkennungskodex des zuständigen Büros versehen und zugeschickt werden.

Ausführliche Erklärungen finden Sie im beigelegten Informationsblatt zum herunterladen.

(WS)